BKF - Weiterbildung
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen.
Unsere Weiterbildungen sind in 3 unterschiedliche Kenntnisbereiche eingeteilt. Zur Vorlage bei der Verlängerung des Führerscheins müssen alle 3 Kenntnisbereiche nachgewiesen werden
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