Schlüsselzahl B 197 / „Automatikregelung“ ab 01.04.2021
Sie haben die Möglichkeit, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis der Klasse B ohne Beschränkung erteilt zu bekommen (bisher Schlüsselzahl 78 „Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe“).
Auf dem Führerschein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 197 („Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert - § 17a FeV.“)
Voraussetzung ist, dass Sie in einer praktischen Ausbildung in einer Fahrschule den Nachweis erbracht haben, dass Sie als Bewerber einer Fahrerlaubnis oder Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt sind. Es sind 10 Fahrstunden und eine 15-minütige "Prüfungsfahrt" notwendig. Hierüber stellt Ihnen Ihre Fahrschule einen Nachweis aus.
Wichtig ist, dass eine derartig erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B nicht dazu berechtigt, bei aufbauenden Klassen auf die Beschränkung zu verzichten, sofern die Prüfung der aufbauenden Klassen auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird. Diese aufbauenden Klassen werden dann mit der Schlüsselzahl 78 versehen.
Hinweis:
Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, also wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfolgte.
Erwerb der Fahrerlaubnis
Sie können ab sofort einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis über das zuständige Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen. Zusätzliche Gebühren über die übliche Antragstellung hinaus fallen nicht an. Den Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B legen Sie dem Prüfer in der Prüfungsfahrt vor.
Inhaber einer Fahrerlaubnis
Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und haben die Prüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt (Schlüsselzahl 78)? Dann können Sie ebenfalls einen Antrag über das Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen. Der Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B Ihrer Fahrschule ist dem Antrag beizufügen. Eine Antragstellung ist in diesen Fällen allerdings erst ab dem 01.04.2021 möglich, da die entsprechende Bescheinigung nicht vorher ausgestellt werden darf.
Aktuell:
Die Vorschriften zur sogenannten Automatikregelung treten mit Wirkung vom 01.04.2021 in Kraft. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Vorgriffsregelung getroffen.
Die für den Nachweis nach § 17a Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung - neu - erforderliche praktische Ausbildung, als auch die nach § 5a Absatz 3 FahrschülerAusbildungsverordnung erforderliche Fahrt, zum Nachweis der Befähigung des verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrens, kann anerkannt werden, auch wenn diese bereits zwischen dem
09.12.2020 und vor dem 01.04.2021 durchgeführt worden sind.
Die Bescheinigung nach Anlage 7 Fahrschüler-Ausbildungsverordnung darf nicht vor dem 01.04.2021 ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen | |
Eintragung Schlüsselzahl 197 |
Bewerber um eine Fahrerlaubnis: Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B legen Sie dem Prüfer in der Prüfungsfahrt vor |
Informationen der Städteregion Aachen :
Wer darf zulassungsfreie Anhänger ziehen und wer nicht?
Zulassungsfreie Anhänger haben für Land- oder forstwirtschaftliche (LoF-)Zwecke eine grünes Kennzeichen. Wir klären auf, wer damit fahren darf, welche Führerscheinklasse man dazu benötigt und warum Hobbylandwirte aufpassen müssen.
Zu grünen oder schwarzen Kennzeichen an Traktoren und zulassungsfreien Anhänger erhalten wir häufig Leserfragen. Viele Regeln hängen mit dem Einsatz für Land- oder Forstwirtschaftliche Arbeiten (LoF-Zweck) zusammen. Ein Hobbylandwirt und agrarheute-Leser wollte via Facebook folgendes von uns wissen:
Ich habe einen Schlepper, den ich mit einer schwarzen Nummer zugelassen habe. Reicht für meinen 25-km-h-Anhänger ein grünes Wiederholungskennzeichen oder muss der Anhänger angemeldet und versteuert werden? Ich habe keinen LoF-Betrieb, sondern nur einen alten Bauernhof ohne Flächen und nutze den Traktor zum Holzmachen und um Schnittgut abzufahren.
Wir haben bei unserem Verkehrsrechtsexperte Martin Vaupel von der LWK Niedersachsen nachgefragt. Hier seine Antwort zu grünen Kennzeichen und Hobbylandwirtschaft:
Zulassungsfreien Anhänger bis 25 km/h dürfen in der „Hobbylandwirtschaft“ nicht eingesetzt werden. Neben dem Traktor ist auch der Anhänger zulassungspflichtig. Eine Kfz-Steuerbefreiung ist nicht möglich. Außerdem muss auch der Anhänger alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung
Martin Vaupel von der LWK Niedersachsen: Für Hobbylandwirtschaft dürfen keine Anhänger oder Traktoren mit einem grünen Kennzeichen eingesetzt werden. Der Einsatz von zulassungsfreien Anhänger bis 25 km/h ist nur für LoF-Betriebe möglich.
Werden Anhänger außerhalb der Landwirtschaft eingesetzt, bekommen sie ein schwarzes Kennzeichen und sind Kfz-steuerpflichtig. Damit sind diese dann auch zulassungspflichtig, bekommen ein eigenes Kennzeichen und eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.
Das muss erfüllt sein, damit LoF-Anhänger bis 25 km/h vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind:
Außerdem wichtig: Die Führerscheinklassen L und T können nur nach den in § 6 Absatz 5 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführten land- oder forstwirtschaftlichen (LoF) Zwecken eingesetzt werden. Handelt es sich um Hobbylandwirtschaft und hat der Traktor ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ist für das Traktorfahren die Führerscheinklasse C oder CE notwendig. Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t ist das Fahren mit dem Autoführerschein (Klasse B) möglich. Mit Anhänger ist die Klasse BE erforderlich und der Anhänger darf nur ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 t haben.
Was wollten Sie schon immer mal mehr über Führerscheine in der Landwirtschaft, überbreite Maschinen oder Regeln rund um das zulässige Gesamtgewicht wissen? Schreiben Sie uns Ihre Frage! Per E-Mail an
Quelle: Wer darf zulassungsfreie Anhänger ziehen und wer nicht? | agrarheute.com
Führerschein mit 17
Im Volksmund „Führerschein mit 17“, offiziell sagt man
„Begleitetes Fahren“.
Ab 01.10.2005 ist das Fahren mit 17 in NRW möglich.
Ziel des "Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.
Um diesen Faktoren entgegenzuwirken, wird das "Begleitete Fahren ab 17" als zeitlich begrenzter Modellversuch eingeführt (bis 31.12.2010).
Hier die wichtigsten Informationen zum Begleiteten Fahren:
1. Antragstellung bei der Behörde?
Der Antrag auf „Begleitetes Fahren“ bei der Behörde kann ab 01.10.2005 gestellt werden. Die Ausbildung von Doppelklassen ist nicht möglich (z.B. B+A) . Es gehen also nur B und BE. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson angegeben werden.
2. Mindestalter für die Ausbildung der Klasse B?
16,5 Jahre
3. Frühestmöglicher Termin zur theoretische Prüfung?
Drei Monate vor dem 17. Geburtstag
4. Frühestmöglicher Termin zur praktischen Prüfung?
Einen Monat vor dem 17. Geburtstag
5. Nach bestandener Prüfung erhält der Fahrschüler eine Prüfbescheinigung (ohne Foto) mit Namen einer oder mehrerer Begleitpersonen. Diese befristete Prüfbescheinigung ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht aber im Ausland.
Der Personalausweis bzw. Reisepass ist mitzuführen. Zum 18. Geburtstag muss der Kartenführerschein beantragt werden. Man darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag noch mit der Prüfbescheinigung fahren. Allerdings nur in Begleitung.
6. Probezeit?
Sofort nach Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt die Probezeit.
Dauer 2 Jahre.
7. Voraussetzungen für die begleitende Person:
- Mindestalter 30 Jahre
- Besitz der Führerscheinklasse B mindestens 5 Jahre
- Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
- 0,5 Promille-Grenze für Fahrer und Beifahrer (Begleitperson!)
8. Anzahl der Begleitpersonen?
Keine Begrenzung. Personen müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
9. Fahren ohne Begleiter:
Entzug der Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag.