Recht der Fahrerlaubnis
Unter "Recht der Fahrerlaubnis" werden im folgenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Erteilung und der Entziehung der Fahrerlaubnis, einschließlich der Fahrerlaubnis auf Probe, sowie Fragen zum Fahrverbot und zur Sicherstellung und Beschlagnahme des Führerscheins behandelt.
Zunächst muß Klarheit über die Bedeutung der zu verwendenden Begriffe geschaffen werden:
- Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis ist die von der zuständigen Behörde erteilte Erlaubnis zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Wegen oder Plätzen. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgt die Erteilung durch Aushändigung des Führerscheins. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, so ist sie endgültig erloschen. Es muß dann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt macht sich strafbar.
- Führerschein: Der Führerschein ist die amtliche Bescheinigung über das Bestehen einer Fahrerlaubnis, also das graue oder rosafarbene Stück Papier ("Pappe") oder die kleine Kunststoffkarte, die dem Inhaber der Fahrerlaubnis ausgehändigt wird. Der körperliche Bestand des Führerscheins (des Stücks Papier bzw. der Kunststoffkarte) wirkt sich nicht auf das Bestehen der Fahrerlaubnis aus.
- Fahrverbot: Ein Fahrverbot ist die von einer Behörde oder von einem Gericht getroffene Anordnung, wonach eine bestimmte Person für die Dauer von 1-3 Monaten Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art nicht führen darf. Im Falle eines Fahrverbots bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, es ist dem Betroffenen jedoch für die Dauer des Fahrverbots verboten, Fahrzeuge zu führen. Von der Fahrerlaubnis darf kein Gebrauch gemacht werden. Wer trotz Bestehens eines Fahrverbots ein Fahrzeug führt kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
- Dauer der Probezeit:
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird. Mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis beginnt dann eine neue Probezeit, die jedoch nur so lange dauert wie die Restdauer der vorherigen Probezeit.
- Verkehrsverstöße während der Probezeit:
Begeht der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe während der Probezeit nicht ganz unerhebliche Verkehrsverstöße (falsches Parken gehört nicht hierzu) und ergeht wegen des Verstoßes eine rechtskräftige Entscheidung, so hat die Fahrerlaubnisbehörde, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist,
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
- Fahrerlaubnis auf Probe und Punktsystem:
Durch Verkehrsverstöße während der Probezeit wird auch das "Punktekonto" nach dem Punktsystem belastet.
- Verlängerung der Probezeit:
Wurde die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, so verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, weil innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen wurden, so darf eine neue Fahrerlaubnis nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, daß er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat.
- Entziehung der Fahrerlaubnis:
Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Das kann z.B. bei Alkohol- oder Drogenmißbrauch der Fall sein. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
- Details
- Zugriffe: 4298
- Details
- Zugriffe: 8562
Führerschein
Von Kosten bis Erste Hilfe-Kurs. Endlich selber fahren! Doch wer hinterm Lenkrad sitzen will, muss sich auskennen. Ohne Anträge und gründliche Vorbereitungen geht nichts. Sehen Sie hier, was zu tun ist.
Der Antrag
Sicher durch den "Papierkrieg" Auch beim Führerscheinantrag wiehert der Behördenschimmel. Ohne den amtlichen Fahrerlaubnisantrag bei Ihrer zuständigen Meldestelle, Bürgerbüro oder Bezirksamt gibt's auch keinen Führerschein. Fragen Sie Ihre Fahrschule, wo sich Ihr zuständiges Amt befindet.
Antragsunterlagen
- Neues Lichtbild Größe: 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung und im Halbprofil.
- Personalausweis oder Reisepass
- Erste-Hilfe-Kurs Sie müssen nachweisen, dass Sie in "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (LSM) oder einem Kurs über "Erste Hilfe" geschult wurden.
- Sehtest Er darf nicht älter als zwei Jahre sein.
- Führerschein Bei der sogenannten "Erweiterung" auf eine höhere Klasse muss eine vorhandene Fahrerlaubnis vorgelegt werden.
- Kosten Denken Sie an die Bearbeitungsgebühr. Sie ist abhängig von der Fahrzeugklasse und ob Sie Ihren Führerschein erweitern.
Lesen Sie mehr:
Führerscheinklassen
Ob Moped, Auto oder Lkw - jedes Fahrzeug hat seine eigene Klasse
Wer C sagt, muss auch B machen? Bei uns finden Sie alle Fahrzeugkategorien auf einen Blick. Beim Umzug ins EU-Ausland muss der neue Führerschein nun nicht mehr umgeschrieben werden, er gilt national und international.
Und was auf den ersten Blick aussieht wie ein chaotischer Buchstabensalat, ist bei näherem Hinsehen logisch aufgebaut:
Auf einen Blick
A = Motorrad
B = Pkw
C = Lkw
D = Bus
E = Anhänger
AM = Moped, Mokick, Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (ehemals M, bzw. S)
L = Landmaschine
T = Traktor
Probezeit
- Ersterwerb Für Führerscheinklassen A, A1, B und BE gilt eine Probezeit von zwei Jahren.
- Verkehrssünder Bei Verstoß im Straßenverkehr verlängert sich die Frist um weitere zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet und eine verkehrspsychologische Beratung wird ggf. notwendig.
Dauer
Step by Step Theorie und Praxis - Alles braucht seine Zeit.
Wie lange Sie für Ihren Führerschein benötigen, hängt von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt ab. Mit unserem Überblick zum besseren Durchblick.
Theorie
- Aufbau Der theoretische Unterricht für die Fahrschulklasse B ist unterteilt in Grundstoff und Zusatzstoff.
- Dauer Die Mindestdauer sind 14 Doppelstunden á 90 Minuten. Der Besuch ist Pflicht.
Praxis
- Aufbau Bei der praktischen Grundausbildung ist keine Mindeststundenzahl vorgeschrieben. Die Fahrausbildung gliedert sich in die Stufen: Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe, Sonderfahrten und Reifestufe.
- Grundstufe Bestandteil der ersten Stufe ist das Vertrautmachen und die Bedienung mit dem Fahrzeug sowie das Erlernen von Grundfertigkeiten und Grundkenntnissen.
- Aufbaustufe Hierbei erlernen Sie die umweltverträgliche Fahrzeugbedienung, Blickschulung und vorausschauendes Fahren.
- Leistungsstufe Lernziele dieser Stufe sind Grundfahrtechniken und Rangierübungen zuerst auf ruhigen Straßen, später im Verkehr.
- Sonderfahrten Hier erlernen Sie das sichere Fahren mit höheren Geschwindigkeiten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit. Dauer: Jeweils 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten sind vorgeschrieben, davon fünf auf der Landstraße, vier auf Autobahnen und drei bei Dunkelheit.
- Reifestufe Alle Inhalte aus den ersten drei Stufen werden wiederholt. Als Prüfungsvorbereitung wird eine Testfahrt unter Prüfungsbedingungen gemacht.
Auswahl der richtigen Fahrschule
Nicht aufs Gratewohl!
Nehmen Sie sich Zeit, um für Sie die geeignete Fahrschule zu finden. Denn die Erste muss nicht die Beste sein. Wer die richtige Fahrschule finden will, sollte vergleichen. Unsere Checkliste hilft Ihnen, die Fahrschule Ihres Vertrauens zu finden. Denn Sie sind der Kunde und somit König!
-
Freunde fragen
Erkundigen Sie sich in Ihrem Bekannten- und Verwandtenkreis, welche Fahrschulen einen guten Ruf haben. Lassen Sie sich weiterempfehlen. Viele Fahrschulen geben Ihnen dann Rabatte oder Freistunden.
-
Preis-Check
Sind die Kosten für die Qualität der praktischen und theoretischen Ausbildung angemessen? Vergleichen Sie die Preise mehrerer Fahrschulen in Ihrer Umgebung. Aber die Billigste muss nicht die Beste sein! Grundsätzlich muss das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmen.
-
Sympathie
Nehmen Sie persönlich Kontakt mit Ihrem Fahrlehrer auf. Generell sollte er professionell und sympathisch auf Sie wirken und ausführlich über die Fahrschule und deren Kosten informieren.
-
Schnupperkurs
Fragen Sie nach einer unverbindlichen Theoriestunde. Dann können Sie besser entscheiden, ob Ihnen die Fahrschule zusagt.
-
Vertrag
Seriöse Fahrschulen schließen mit Ihrem Schüler einen schriftlichen Ausbildungsvertrag. Darin sind sämtliche Kosten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten.
-
Regelmäßig
Die Theorie- und Fahrstunden sollten regelmäßig stattfinden. Mindestens zweimal in der Woche fahren ist ein Muss. Achten Sie darauf, dass der Fahrlehrer zuverlässig und pünktlich ist.
-
Probleme
Scheuen Sie sich nicht, Ihren Fahrlehrer bei Streitigkeiten zu wechseln. Fahren unter Stress ist gefährlich! Sie sollten die Fahrschule bei unüberwindbaren Problemen wechseln. Eine seriöse Schule übernimmt dann die gesamte Prozedur der Ummeldung.
Holzauge sei wachsam!
Haben Sie den richtigen Durchblick?
Der Augenarzt sagt Ihnen, ob Sie fit für den Führerschein sind. Denn gutes Sehen ist im Straßenverkehr unbedingt notwendig.
Deshalb muss jeder Fahrer beweisen, dass sein Sehvermögen die Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt.
-
Aktueller Nachweis
Für einen Führerschein der Klassen A1, A, B, BE, L, M, S oder T benötigen Sie einen Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre sein darf. Sie bekommen ihn beim Augenarzt oder Optiker. Für alle anderen Klassen ist eine spezielle Augenuntersuchung erforderlich.
-
Genauer Test
Der Augenarzt darf nicht nur auf Grund einer Prüfung der Tagessehschärfe ein ausreichendes Sehvermögen bescheinigen. Farbensehen, Blendempfindlichkeit, Dämmerungssehschärfe und Stereosehen sollten auch untersucht werden.
-
Brille
Stellt der Arzt eine Sehschwäche fest, lässt sich diese meist durch eine Sehhilfe ausgleichen. Ein nicht bestandener Sehtest kann mit einer geeigneten Brille wiederholt werden.
Erste Hilfe
Schnelle Reaktion kann Leben retten
Ein Kraftfahrer muss im Notfall helfen können. Regel Nummer 1: Kühlen Kopf bewahren! Im schlimmsten Fall muss jeder helfen, denn auch unverschuldet kann man in einen Unfall verwickelt werden. Deshalb ist ein Kurs in "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" für den Führerschein Pflicht.
-
Anmeldung
Melden Sie Sich frühzeitig an, damit Sie Ihren Führerscheinantrag stellen können.
-
Was?
Sie lernen alle lebensrettenden Sofortmassnahmen am Unfallort, z. B. Blutstillung, Beatmung, stabile Seitenlage. Zum Inhalt gehören ebenso die Absicherung des Unfallortes und der richtige Umgang mit Schockpersonen.
-
Wo?
Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst und Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft bieten immer wieder Kurse an. Der Bundesverband Erste Hilfe bietet Kursanbieter deutschlandweit an.
-
Dauer
An einem Tag werden in acht Unterrichtsstunden die Grundlagen der lebensrettenden Sofortmassnahmen am Unfallort vermittelt. Das entspricht etwa sechs bis sieben Stunden.
-
Kosten
Der Kurs kostet zwischen 20 und 30 Euro.
-
Notruf
Die Notrufnummern sollten in jedem Kopf oder Handy gespeichert sein. Zuständige Feuer- und Rettungsleitstelle: 112 und zuständige Polizeileitstelle: 110.
- Details
- Zugriffe: 8600
Informationen um den "Führerschein"
- Details
- Zugriffe: 8766
Im Jahr 1998 wurde das Vorhaben “easyDrive” geboren.
Es wurde eine Gesellschaft mit dem Namen “easy DRIVE Fahrschule GmbH” gegründet.
Im Jahr 2005 ist Fahrlehrer Joachim Venhaus aus Erkensruhr zu unserem Team gestoßen. Er ist Fahrlehrer für die Klassen A, B und C/CE.
Seit Herbst 2008 ist Fahrlehrerin Anja Hass aus Kalterherberg im Bereich der Klassen A und B für unsere Fahrschule tätig.
Der kaufmännische Teil bzw. die Bürozeiten werden von Elfriede Huppertz bewältigt.
Geschäftsführer der Fahrschule ist Wolfgang Koll.
- Details
- Zugriffe: 4732






