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*** übrigens, wir schulen auch die Kenntnisbereiche bei den BKF-Weiterbildungen für Busfahrerinnen und Busfahrer ***
*** Mieten Sie unser C1 Fahrzeug als Kühlung bei Festen ***
Nähere Informationen erfahren Sie
unter 0172 2666 805
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Mi. 04.10.2023 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi. 11.10.2023 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Eicherscheid: Montag, 09.10.2023
Kesternich: Dienstag, 10.10.2023
Konzen: 05.10.2023
Freitags findet in den Ferien kein Unterricht statt.
1.4, 1.6 - Ladungssicherung
1.4, 1.6 - Ladungssicherung
2.1 Sozialvorschriften
1.4, 1.6 - Ladungssicherung
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Natürlich fahren die Flotten „Stromer“ komplett elektrisch, leise und umweltfreundlich. Das Fahrerlebnis ist komplett anders:
Ein Überholmanöver gelingt schnell und auch bei etwas höheren Geschwindigkeiten sind praktisch keine Fahrgeräusche zu hören.
Da wird es umso wichtiger, den Tacho im Auge zu behalten …
Trotz erfreulich kleinem Wendekreis von knapp zehn Metern bleibt einem das Wenden in drei Zügen allerdings nicht erspart … 😎
Fahrstunden mit den E-Autos bieten wir nach Möglichkeit allen Fahrschülern an – je nach Fahrerlaubnisklasse. So werden alle Fahrstunden der Klasse B197 auf diesen zwei Fahrzeugen durchgeführt. Wir freuen uns natürlich über Rückmeldungen zum Fahrschulauto elektrisch!
Schlüsselzahl B 197 / „Automatikregelung“ ab 01.04.2021
Sie haben die Möglichkeit, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis der Klasse B ohne Beschränkung erteilt zu bekommen (bisher Schlüsselzahl 78 „Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe“).
Auf dem Führerschein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 197 („Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert - § 17a FeV.“)
Voraussetzung ist, dass Sie in einer praktischen Ausbildung in einer Fahrschule den Nachweis erbracht haben, dass Sie als Bewerber einer Fahrerlaubnis oder Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt sind. Es sind 10 Fahrstunden und eine 15-minütige "Prüfungsfahrt" notwendig. Hierüber stellt Ihnen Ihre Fahrschule einen Nachweis aus.
Wichtig ist, dass eine derartig erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B nicht dazu berechtigt, bei aufbauenden Klassen auf die Beschränkung zu verzichten, sofern die Prüfung der aufbauenden Klassen auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird. Diese aufbauenden Klassen werden dann mit der Schlüsselzahl 78 versehen.
Hinweis:
Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, also wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfolgte.
Erwerb der Fahrerlaubnis
Sie können ab sofort einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis über das zuständige Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen. Zusätzliche Gebühren über die übliche Antragstellung hinaus fallen nicht an. Den Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B legen Sie dem Prüfer in der Prüfungsfahrt vor.
Inhaber einer Fahrerlaubnis
Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und haben die Prüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt (Schlüsselzahl 78)? Dann können Sie ebenfalls einen Antrag über das Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen. Der Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B Ihrer Fahrschule ist dem Antrag beizufügen. Eine Antragstellung ist in diesen Fällen allerdings erst ab dem 01.04.2021 möglich, da die entsprechende Bescheinigung nicht vorher ausgestellt werden darf.
Aktuell:
Die Vorschriften zur sogenannten Automatikregelung treten mit Wirkung vom 01.04.2021 in Kraft. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Vorgriffsregelung getroffen.
Die für den Nachweis nach § 17a Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung - neu - erforderliche praktische Ausbildung, als auch die nach § 5a Absatz 3 FahrschülerAusbildungsverordnung erforderliche Fahrt, zum Nachweis der Befähigung des verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrens, kann anerkannt werden, auch wenn diese bereits zwischen dem
09.12.2020 und vor dem 01.04.2021 durchgeführt worden sind.
Die Bescheinigung nach Anlage 7 Fahrschüler-Ausbildungsverordnung darf nicht vor dem 01.04.2021 ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen | |
Eintragung Schlüsselzahl 197 |
Bewerber um eine Fahrerlaubnis: Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B legen Sie dem Prüfer in der Prüfungsfahrt vor |
Informationen der Städteregion Aachen :
Wer darf zulassungsfreie Anhänger ziehen und wer nicht?
Zulassungsfreie Anhänger haben für Land- oder forstwirtschaftliche (LoF-)Zwecke eine grünes Kennzeichen. Wir klären auf, wer damit fahren darf, welche Führerscheinklasse man dazu benötigt und warum Hobbylandwirte aufpassen müssen.
Zu grünen oder schwarzen Kennzeichen an Traktoren und zulassungsfreien Anhänger erhalten wir häufig Leserfragen. Viele Regeln hängen mit dem Einsatz für Land- oder Forstwirtschaftliche Arbeiten (LoF-Zweck) zusammen. Ein Hobbylandwirt und agrarheute-Leser wollte via Facebook folgendes von uns wissen:
Ich habe einen Schlepper, den ich mit einer schwarzen Nummer zugelassen habe. Reicht für meinen 25-km-h-Anhänger ein grünes Wiederholungskennzeichen oder muss der Anhänger angemeldet und versteuert werden? Ich habe keinen LoF-Betrieb, sondern nur einen alten Bauernhof ohne Flächen und nutze den Traktor zum Holzmachen und um Schnittgut abzufahren.
Wir haben bei unserem Verkehrsrechtsexperte Martin Vaupel von der LWK Niedersachsen nachgefragt. Hier seine Antwort zu grünen Kennzeichen und Hobbylandwirtschaft:
Zulassungsfreien Anhänger bis 25 km/h dürfen in der „Hobbylandwirtschaft“ nicht eingesetzt werden. Neben dem Traktor ist auch der Anhänger zulassungspflichtig. Eine Kfz-Steuerbefreiung ist nicht möglich. Außerdem muss auch der Anhänger alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung
Martin Vaupel von der LWK Niedersachsen: Für Hobbylandwirtschaft dürfen keine Anhänger oder Traktoren mit einem grünen Kennzeichen eingesetzt werden. Der Einsatz von zulassungsfreien Anhänger bis 25 km/h ist nur für LoF-Betriebe möglich.
Werden Anhänger außerhalb der Landwirtschaft eingesetzt, bekommen sie ein schwarzes Kennzeichen und sind Kfz-steuerpflichtig. Damit sind diese dann auch zulassungspflichtig, bekommen ein eigenes Kennzeichen und eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.
Das muss erfüllt sein, damit LoF-Anhänger bis 25 km/h vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind:
Außerdem wichtig: Die Führerscheinklassen L und T können nur nach den in § 6 Absatz 5 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführten land- oder forstwirtschaftlichen (LoF) Zwecken eingesetzt werden. Handelt es sich um Hobbylandwirtschaft und hat der Traktor ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ist für das Traktorfahren die Führerscheinklasse C oder CE notwendig. Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t ist das Fahren mit dem Autoführerschein (Klasse B) möglich. Mit Anhänger ist die Klasse BE erforderlich und der Anhänger darf nur ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 t haben.
Was wollten Sie schon immer mal mehr über Führerscheine in der Landwirtschaft, überbreite Maschinen oder Regeln rund um das zulässige Gesamtgewicht wissen? Schreiben Sie uns Ihre Frage! Per E-Mail an
Quelle: Wer darf zulassungsfreie Anhänger ziehen und wer nicht? | agrarheute.com
Führerschein mit 17
Im Volksmund „Führerschein mit 17“, offiziell sagt man
„Begleitetes Fahren“.
Ab 01.10.2005 ist das Fahren mit 17 in NRW möglich.
Ziel des "Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.
Um diesen Faktoren entgegenzuwirken, wird das "Begleitete Fahren ab 17" als zeitlich begrenzter Modellversuch eingeführt (bis 31.12.2010).
Hier die wichtigsten Informationen zum Begleiteten Fahren:
1. Antragstellung bei der Behörde?
Der Antrag auf „Begleitetes Fahren“ bei der Behörde kann ab 01.10.2005 gestellt werden. Die Ausbildung von Doppelklassen ist nicht möglich (z.B. B+A) . Es gehen also nur B und BE. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson angegeben werden.
2. Mindestalter für die Ausbildung der Klasse B?
16,5 Jahre
3. Frühestmöglicher Termin zur theoretische Prüfung?
Drei Monate vor dem 17. Geburtstag
4. Frühestmöglicher Termin zur praktischen Prüfung?
Einen Monat vor dem 17. Geburtstag
5. Nach bestandener Prüfung erhält der Fahrschüler eine Prüfbescheinigung (ohne Foto) mit Namen einer oder mehrerer Begleitpersonen. Diese befristete Prüfbescheinigung ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht aber im Ausland.
Der Personalausweis bzw. Reisepass ist mitzuführen. Zum 18. Geburtstag muss der Kartenführerschein beantragt werden. Man darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag noch mit der Prüfbescheinigung fahren. Allerdings nur in Begleitung.
6. Probezeit?
Sofort nach Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt die Probezeit.
Dauer 2 Jahre.
7. Voraussetzungen für die begleitende Person:
- Mindestalter 30 Jahre
- Besitz der Führerscheinklasse B mindestens 5 Jahre
- Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
- 0,5 Promille-Grenze für Fahrer und Beifahrer (Begleitperson!)
8. Anzahl der Begleitpersonen?
Keine Begrenzung. Personen müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
9. Fahren ohne Begleiter:
Entzug der Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag.
Schlüsselzahl B 197 / „Automatikregelung“ ab 01.04.2021
Sie haben die Möglichkeit, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis der Klasse B ohne Beschränkung erteilt zu bekommen (bisher Schlüsselzahl 78 „Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe“).
Auf dem Führerschein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 197 („Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert - § 17a FeV.“)
Voraussetzung ist, dass Sie in einer praktischen Ausbildung in einer Fahrschule den Nachweis erbracht haben, dass Sie als Bewerber einer Fahrerlaubnis oder Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt sind. Es sind 10 Fahrstunden und eine 15-minütige "Prüfungsfahrt" notwendig. Hierüber stellt Ihnen Ihre Fahrschule einen Nachweis aus.
Wichtig ist, dass eine derartig erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B nicht dazu berechtigt, bei aufbauenden Klassen auf die Beschränkung zu verzichten, sofern die Prüfung der aufbauenden Klassen auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird. Diese aufbauenden Klassen werden dann mit der Schlüsselzahl 78 versehen.
Hinweis:
Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, also wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfolgte.
Erwerb der Fahrerlaubnis
Sie können ab sofort einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis über das zuständige Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen. Zusätzliche Gebühren über die übliche Antragstellung hinaus fallen nicht an. Den Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B legen Sie dem Prüfer in der Prüfungsfahrt vor.
Wer darf zulassungsfreie Anhänger ziehen und wer nicht?
Zulassungsfreie Anhänger haben für Land- oder forstwirtschaftliche (LoF-)Zwecke eine grünes Kennzeichen. Wir klären auf, wer damit fahren darf, welche Führerscheinklasse man dazu benötigt und warum Hobbylandwirte aufpassen müssen.
Zu grünen oder schwarzen Kennzeichen an Traktoren und zulassungsfreien Anhänger erhalten wir häufig Leserfragen. Viele Regeln hängen mit dem Einsatz für Land- oder Forstwirtschaftliche Arbeiten (LoF-Zweck) zusammen. Ein Hobbylandwirt und agrarheute-Leser wollte via Facebook folgendes von uns wissen:
Ich habe einen Schlepper, den ich mit einer schwarzen Nummer zugelassen habe. Reicht für meinen 25-km-h-Anhänger ein grünes Wiederholungskennzeichen oder muss der Anhänger angemeldet und versteuert werden? Ich habe keinen LoF-Betrieb, sondern nur einen alten Bauernhof ohne Flächen und nutze den Traktor zum Holzmachen und um Schnittgut abzufahren.
Wir haben bei unserem Verkehrsrechtsexperte Martin Vaupel von der LWK Niedersachsen nachgefragt. Hier seine Antwort zu grünen Kennzeichen und Hobbylandwirtschaft:
Zulassungsfreien Anhänger bis 25 km/h dürfen in der „Hobbylandwirtschaft“ nicht eingesetzt werden. Neben dem Traktor ist auch der Anhänger zulassungspflichtig. Eine Kfz-Steuerbefreiung ist nicht möglich. Außerdem muss auch der Anhänger alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung
Jetzt Autoführerschein “upgraden” und 125 cm³ Motorräder fahren.
Ab jetzt kannst du deinen Autoführerschein upgraden und damit Motorräder der Klasse A1 fahren. Das besondere? Du brauchst keine Prüfung hierfür ablegen sondern lediglich eine kurze Ausbildung in unserer Fahrschule. Mit diesem Ausbildungsnachweis bekommst du dann deinen neuen Führerschein!
Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!
Kosten: Festpreis 690,- €
Auszug aus: https://www.bussgeldkatalog.org/b196/
Nähere Informationen erfahren Sie
in der Fahrschule
oder unter 0172 2666 805
B96 ist keine eigene Führerscheinklasse, obwohl sie oft B96-Führerschein genannt wird. Sie ist eine Schlüsselzahl. Diese Bemerkungen sind Teil des EU-Führerscheins und werden auf der Rückseite des Führerscheins in Spalte 12 eingetragen. Sie können entweder Beschränkungen oder Ausnahmen einer Klasse anzeigen. Es gibt nationale und europaweite Schlüsselzahlen. B96 ist eine Erweiterung, welche in der gesamten EU gilt.
Wer mit einem Wohnwagen, welcher gemeinsam mit dem Fahrzeug eine zulässige Masse von maximal 4.250 kg besitzt, durch Europa fahren möchte, kann dies bedenkenlos mit der Nummer B96 auf dem Führerschein tun. Die Schlüsselzahl gilt auch in anderen Ländern in Europa.
Die Schlüsselzahl B96 ist der Führerschein für Wohnwagen. Der Caravan Industrie Verband e.V. schätzt, dass mit dem neuen B96-Führerschein etwa 90 Prozent aller Wohnwagen oder Caravan-Gespanne gefahren werden können. Bereits 50 Prozent aller marktüblichen Wohnwagen können mit dem B-Führerschein bedient werden. Wer schwere Caravans, also Tandem-Achser, führen möchte, muss eine Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen.
Die Führerscheinklasse B96 bezeichnet
Die Fahrerlaubnis B96 ist also an zwei Bedingungen geknüpft. Der Anhänger des Fahrzeugs muss über 750 kg schwer sein. Außerdem muss die Summe aus dem Gesamtgewicht der Kombination aus Pkw und Anhänger beim Führerschein B96 zwischen 3.500 und 4.250 kg liegen.
Die Summe aus Leergewicht und Zuladung ist die Gesamtmasse. Das zulässige Gesamtgewicht nach StVO und StVZO ist die Begrenzung dieser Summe auf ein maximales Gewicht.
ab sofort bilden wir unsere C1- Fahrschüler auf unserem neuen Fahrzeug mit Automatik und extrem kurzen Radstand (3,45 m) aus.
Außerdem haben Fahrschulen die Möglichkeit unseren Fahrschul - LKW Kl. C1 zu mieten.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Fahrschulen
zur Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse C1 oder Fahrpraxistraining.
Zusätzlich kann das Fahrzeug als Kühlung bei Festen genutzt werden.
Eine sonstige private Nutzung zum Transport ist nicht möglich!
Nähere Informationen erfahren Sie
unter 0172 2666 805
Immer wieder passieren schwere Rechtsabbiegeunfälle zwischen Lkw und Radfahrern oder Fußgängern. Um diese zu vermeiden, sollen Lkw künftig mit Abbiegeassistenten ausgestattet werden, die vor einer Person im „toten Winkel“ warnen. Dafür setzen sich unter anderen auch die Landesregierungen ein.
Auch Wolfgang Koll von der easyDRIVE Fahrschule GmbH hat die Wichtigkeit der Abbiegeassistenten erkannt.
„Abbiegeassistenten retten Leben!" Aus diesem Grund hat die Fahrschule ihren Fahrschul-LKW mit einem solchen System ausgestattet. Ab sofort werden alle Fahrschüler der Klasse C und CE während der Fahrausbildung mit diesem System vertraut gemacht.
Lieber Fahrlehrerkolleginnen/Kollegen
Sie haben die Möglichkeit unseren Fahrschul - LKW mit autom. Getriebe zu mieten.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Fahrschulen
zur Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse C/CE oder Fahrpraxistraining.
Eine private Nutzung ist nicht möglich!
Nähere Informationen erfahren Sie
unter 0172 2666 805
Wie erfolgreich sind wir?
Wir können Ihnen keine Garantie auf ein Bestehen im ersten Anlauf geben, die Chancen stehen bei uns allerdings recht gut, denn bei uns liegt die Quote der nicht bestandenen praktischen Prüfungen seit Jahren deutlich niedriger als im gesamten Bundesgebiet. Im Jahr 2022 hatten wir eine Durchfallquote bei der praktischen Prüfung von lediglich 7% (Bundesdurchschnitt 29,85%)
Eine nicht bestandene Prüfung (Klasse B) kostet Sie 281,93 €! Warum? der TÜV berechnet auch bei einer Wiederholungsprüfung 116,93 € und die Fahrschule 165 € (Vorstellung zur praktischen Prüfung), zusätzliche Fahrstunden sind noch nicht eingerechnet...
Also: "preisgünstig" ist doch eine Fahrschule, in der die Durchfallquoten niedrig sind und nicht der einzelne Fahrstundenpreis.
Nebenbei erspart man sich eine Menge Stress, wenn man gut vorbereitet in die Prüfung geht.
Nähere Informationen erfahren Sie
in der Fahrschule
oder unter 0172 2666 805