Hallo Handwerker,
Ladungssicherung beim Transport von Werkzeuge, Material, . . .
Wie geht das? Was brauche ich? Wer ist verantwortlich ?
Schulungen für Fahrer, Verlader, Verantwortliche gem. § 12 Arbeitsschutzgesetz
Dauer ca. 4 Stdn., Inhouse Schulung möglich
Arbeitnehmer, die mit der Verladung oder der Beförderung von Materialien, Werkzeuge o.a. beschäftigt werden sollen,
müssen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz darin unterwiesen werden. Die Unterweisung soll vor Aufnahme der Beschäftigung
erfolgen. Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Dauer ca. 4 Stdn.
Themen der Unterweisung sind geeignetes Fahrzeug, erforderliche Hilfsmittel, Arten der Ladungssicherung, Regelung von
Verantwortlichkeiten.
Firmen, die nach ISO 9002 o.a. zertifiziert sind, sollten ihre Fahrer und Verlader entsprechend
VDI 2700 Blatt 5 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Qualitätsmanagement-Systeme
schulen lassen,
Dauer ca. 8 Stdn.

Quellenangabe beide Bilder: GAR i.R. A. Lange