Führerschein mit 17

Im Volksmund „Führerschein mit 17“, offiziell sagt man
„Begleitetes Fahren“.

Ab 01.10.2005 ist das Fahren mit 17 in NRW möglich.

Ziel des "Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.

Um diesen Faktoren entgegenzuwirken, wird das "Begleitete Fahren ab 17" als zeitlich begrenzter Modellversuch eingeführt (bis 31.12.2010).

Hier die wichtigsten Informationen zum Begleiteten Fahren:

1. Antragstellung bei der Behörde?
Der Antrag auf „Begleitetes Fahren“ bei der Behörde kann ab 01.10.2005 gestellt werden. Die Ausbildung von Doppelklassen ist nicht möglich (z.B. B+A) . Es gehen also nur B und BE. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson angegeben werden.

2. Mindestalter für die Ausbildung der Klasse B?
16,5 Jahre

3. Frühestmöglicher Termin zur theoretische Prüfung?
Drei Monate vor dem 17. Geburtstag

4. Frühestmöglicher Termin zur praktischen Prüfung?
Einen Monat vor dem 17. Geburtstag

5. Nach bestandener Prüfung erhält der Fahrschüler eine Prüfbescheinigung (ohne Foto) mit Namen einer oder mehrerer Begleitpersonen. Diese befristete Prüfbescheinigung ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht aber im Ausland.
Der Personalausweis bzw. Reisepass ist mitzuführen. Zum 18. Geburtstag muss der Kartenführerschein beantragt werden. Man darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag noch mit der Prüfbescheinigung fahren. Allerdings nur in Begleitung.

6. Probezeit?
Sofort nach Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt die Probezeit.
Dauer 2 Jahre.

7. Voraussetzungen für die begleitende Person:
- Mindestalter 30 Jahre
- Besitz der Führerscheinklasse B mindestens 5 Jahre
- Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
- 0,5 Promille-Grenze für Fahrer und Beifahrer (Begleitperson!)

8. Anzahl der Begleitpersonen?
Keine Begrenzung. Personen müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.

9. Fahren ohne Begleiter:
Entzug der Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag.