Erwerb der Grundqualifikation
Wer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig ist, muss laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz eine Grundqualifikation nachweisen.
Die Grundqualifikation ist Voraussetzung beim gewerblichen Lenken von Fahrzeugen, bei denen die Führerscheinklassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, DE notwendig sind. Lenker von Pkw und Kleintransportern unter 3,5 t zGG müssen keine Grundqualifikation nachweisen.
Möglichkeiten zum Erwerb
Es gibt verschiedenen Möglichkeiten die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer nachzuweisen. Der Erwerb der Grundqualifikation ist möglich durch:
- Besitzstand
- Berufsausbildung
- Grundqualifikation
- beschleunigter Grundqualifikation.
Erwerb der Grundqualifikation für Berufskraftfahrer durch Besitzstand
Fahrzeuglenker o.g. Führerscheinklassen, die den Führerschein vor folgenden Stichtagen erworben haben, unterliegen dem sogenannten Besitzstand. Hier schreibt der Gesetzgeber keine zusätzliche Qualifikation vor.
- Lkw Klassen (C): 10.09.2009
- Bus-Klassen (D): 10.09.2008
Erwerb der Grundqualifikation für Berufskraftfahrer durch Berufsausbildung
Kann der Fahrer eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb nachweisen, ist keine weitere Qualifikation notwendig.
Erwerb durch Grundqualifikation
Die Grundqualifikation wird hier durch eine 7,5 stündige BKrFQG Prüfung vor der IHK erworben. Die Prüfung enthält einen theoretischen und praktischen Teil. Ein Lehrgang ist nicht erforderlich. Die Kenntnisse, welche zur Prüfung notwendig sind, müssen selbst erworben werden. Der Besitz einer Fahrerlaubnis ist Voraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Das Mindesalter für die Zulassung zur Prüfung beträgt 18 Jahre.
Erwerb der Grundqualifikation für Berufskraftfahrer durch beschleunigte Grundqualifikation
Hier wird die Grundqualifikation durch eine 1,5 stündige theoretische BKrFQG Prüfung vor der IHK erworben. Der praktische Teil entfällt. Vor der Prüfung muss ein Lehrgang von 140 Stunden (inklusive 10 Praxisstunden) absolviert werden. Ein Führerschein ist keine Bedingung für die Prüfung. Das Mindestalter für die beschleunigte Grundqualifikation ist 21 Jahre.
Weitere Infos
Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation bzw. die beschleunigte Grundqualifikation im Inland erwerben. Die bestandene Qualifikation wird mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein festgehalten.
Berufskraftfahrer Weiterbildung
Laut Gesetz sind im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes bestimmte Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen.
In der Praxis werden diese Kenntnisbereiche in fünf verschiedenen Berufskraftfahrer Modulen unterrichtet:
- Modul W1 - Kinematische Kette, Energie & Umwelt
- Modul W2 - Ladungssicherung
- Modul W3 - Sozialvorschriften und Vorschriften für den Güterkraftverkehr / Recht und Dokumente
- Modul W4 - Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität
- Modul W5 - Gesundheit und Fitness
Die Kenntnisse müssen nicht zwingend in diesen Berufskraftfahrer Modulen vermittelt werden. Die Berufskraftfahrer Weiterbildung kann auch gänzlich frei gestaltet werden. Zwingend ist, dass die Kenntnisse in fünf mal sieben Stunden vermittelt werden.
Die Berufskraftfahrer Weiterbildung muss lt. BKrFQG alle fünf Jahre absolviert werden. Eine BKrFQG Prüfung ist nicht erforderlich. Die Weiterbildung wir auf dem Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 und deren Gültigkeitsdatum vermerkt.
Modul Kinematische Kette, Energie & Umwelt
Durch die zunehmende Umweltbelastung wird es für Berufskraftfahrer immer wichtiger, den Lkw oder Bus verbrauchs- und verschleissarm zu bewegen. Daher steht im Bkf-Modul ECO Training die umweltschonende und kostensparende Fahrweise im Mittelpunkt.
In diesem Modul werden Kenntnisse für wirtschaftliches Fahren vermittelt. Hier wird erklärt, welche technischen Voraussetzungen gegeben sein müssen und welche Fahrwiderstände auf den Lkw oder Bus wirken können. Das Modul ECO Training zeigt, wie Fahrer zu einer wirtschaftlichen und umweltschonenden Fahrweise animiert und motiviert werden können. Weiterhin beschäftigt sich dieses Modul mit der Wirtschaftlichkeitsrechnung im gewerblichen Straßenverkehr. Des weiteren beinhaltet das Modul ECO Training Information zum Thema alternative Antriebe.
Modul Ladungssicherung (Lkw)
Im Lkw Modul Ladungssicherung werden rechtliche Grundlagen zum Thema Ladungssicherung und Unfallvorschriften vermittelt. Es werden physikalische Grundlagen zur Ladungssicherung erklärt, wie Lasten richtig verteilt werden und was beim Be- und Entladen beachtet werden muss. Es wird über die verschiedenen Sicherungsarten, wie den Formschluss oder das Direkt- und Niederzurren informiert.
Modul Sozialvorschriften und Vorschriften für den Güterkraftverkehr / Recht und Dokumente
In diesem Modul wird zum Thema Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer informiert.
Es werden folgende Themen behandelt:
Neue und aktuelle Verkehrsregeln
Hier wird im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz das Wissen über Verkehrsregeln aufgefrischt. Es werden die Themen Handyverbot am Steuer, Höchstgeschwindigkeiten auf Bundesstraßen und Autobahnen oder das Reißverschlussverfahren behandelt. Es werden neuen Verkehrszeichen, wie das Zeichen bei Beginn einer Umweltzone erklärt.
EG-Sozialvorschriften
In diesem Bkf-Modul werden die wichtigsten EG Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer gelehrt. Dieser Punkt umfasst im allgemeinen das Thema Lenk- und Ruhezeiten. Im Besonderen wird auf die Tageslenkzeit, die Verlängerung der Tageslenkzeit, die Lenkzeit in der Doppelwoche, die Verkürzung der Tagesruhezeit, die Unterbrechung der Tagesruhezeit (zum Beispiel im Fähr- oder Eisenbahnbetrieb), die Aufteilung der Tagesruhezeit in Blöcken, der Ausgleich der Wochenruhezeit und der Zwei-Fahrer-Besatzung eingegangen.
Arbeitszeitgesetz
Für die Einhaltung der Arbeitszeiten ist der Arbeitgeber verantwortlich. Hier wird über Arbeitszeiten und Bereitschaftszeiten informiert.
Kontrollgeräte
In diesem Modul wird das Thema Kontrollgeräte behandelt. Es wird vermittelt, wie ein digitaler Tachograph zu bedienen ist.
Gewerblicher Güterverkehr
Hier werden Begriffe wie Gewerblicher Güterverkehr, Werkverkehr, Kabotageverkehr, Binnenverkehr, Kombinierter Verkehr oder Grenzüberschreitender Güterverkehr erklärt. Es wird erläutert, was ein Versender, Spediteur, Absender oder Frachtführer ist. Es wird vermittelt, was im internationalen Güterkraftverkehr innerhalb der EU oder mit Drittstaaten zu beachten ist.
Frachtrecht
Es wird Hintergrundwissen über die Pflichten und Rechte des Frachtführers und des Absenders vermittelt.
Besondere Güter
Es wird gezeigt, was bei der Beförderung von besonderen Gütern zu beachten ist.
Besondere Güter sind:
- Lebensmittel
- Tiere
- Abfälle
Modul Fahrsicherheit, Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität
Im Modul Fahrsicherheit werden folgende Fragen behandelt: Wie entstehen Unfälle? Wie verhält man sich richtig bei einer Panne oder bei einem Unfall. Welche Notfallausrüstung muss an Bord sein? Es werden Inhalte zum Anhalteweg, über verschiedene Bremsmethoden, über Kurvenfahrten und über verschieden Sicherheitssysteme vermittelt.