Bei uns bekommt man zwar keine Fahrstunden geschenkt und wir können Ihnen auch keine Garantie auf ein Bestehen im ersten Anlauf geben, die Chancen stehen bei uns allerdings recht gut, denn bei uns liegt die Quote der nicht bestandenen praktischen Prüfungen seit Jahren deutlich niedriger als im gesamten Bundesgebiet. Im Jahr 2022 hatten wir eine Durchfallquote bei der praktischen Prüfung von lediglich 7% (Bundesdurchschnitt 29,85%), (in 2023 sogar nur 5,56%).
*** übrigens, wir schulen auch die Kenntnisbereiche bei den BKF-Weiterbildungen für Busfahrerinnen und Busfahrer ***
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Natürlich fahren die Flotten „Stromer“ komplett elektrisch, leise und umweltfreundlich. Das Fahrerlebnis ist komplett anders:
Ein Überholmanöver gelingt schnell und auch bei etwas höheren Geschwindigkeiten sind praktisch keine Fahrgeräusche zu hören.
Da wird es umso wichtiger, den Tacho im Auge zu behalten …
Trotz erfreulich kleinem Wendekreis von knapp zehn Metern bleibt einem das Wenden in drei Zügen allerdings nicht erspart … 😎
Fahrstunden mit den E-Autos bieten wir nach Möglichkeit allen Fahrschülern an – je nach Fahrerlaubnisklasse. So werden alle Fahrstunden der Klasse B197 auf diesen zwei Fahrzeugen durchgeführt. Wir freuen uns natürlich über Rückmeldungen zum Fahrschulauto elektrisch!
Recht der Fahrerlaubnis
Unter "Recht der Fahrerlaubnis" werden im folgenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Erteilung und der Entziehung der Fahrerlaubnis, einschließlich der Fahrerlaubnis auf Probe, sowie Fragen zum Fahrverbot und zur Sicherstellung und Beschlagnahme des Führerscheins behandelt.
Zunächst muß Klarheit über die Bedeutung der zu verwendenden Begriffe geschaffen werden:
- Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis ist die von der zuständigen Behörde erteilte Erlaubnis zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Wegen oder Plätzen. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgt die Erteilung durch Aushändigung des Führerscheins. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, so ist sie endgültig erloschen. Es muß dann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt macht sich strafbar.
- Führerschein: Der Führerschein ist die amtliche Bescheinigung über das Bestehen einer Fahrerlaubnis, also das graue oder rosafarbene Stück Papier ("Pappe") oder die kleine Kunststoffkarte, die dem Inhaber der Fahrerlaubnis ausgehändigt wird. Der körperliche Bestand des Führerscheins (des Stücks Papier bzw. der Kunststoffkarte) wirkt sich nicht auf das Bestehen der Fahrerlaubnis aus.
- Fahrverbot: Ein Fahrverbot ist die von einer Behörde oder von einem Gericht getroffene Anordnung, wonach eine bestimmte Person für die Dauer von 1-3 Monaten Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art nicht führen darf. Im Falle eines Fahrverbots bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, es ist dem Betroffenen jedoch für die Dauer des Fahrverbots verboten, Fahrzeuge zu führen. Von der Fahrerlaubnis darf kein Gebrauch gemacht werden. Wer trotz Bestehens eines Fahrverbots ein Fahrzeug führt kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
- Dauer der Probezeit:
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird. Mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis beginnt dann eine neue Probezeit, die jedoch nur so lange dauert wie die Restdauer der vorherigen Probezeit.
- Verkehrsverstöße während der Probezeit:
Begeht der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe während der Probezeit nicht ganz unerhebliche Verkehrsverstöße (falsches Parken gehört nicht hierzu) und ergeht wegen des Verstoßes eine rechtskräftige Entscheidung, so hat die Fahrerlaubnisbehörde, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist,
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
- Fahrerlaubnis auf Probe und Punktsystem:
Durch Verkehrsverstöße während der Probezeit wird auch das "Punktekonto" nach dem Punktsystem belastet.
- Verlängerung der Probezeit:
Wurde die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, so verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, weil innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen wurden, so darf eine neue Fahrerlaubnis nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, daß er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat.
- Entziehung der Fahrerlaubnis:
Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Das kann z.B. bei Alkohol- oder Drogenmißbrauch der Fall sein. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Sehfähigkeit – Sehtest, Hören, Fühlen, Sinnestäuschungen, Bedeutung von Gesundheit und Fitness.
Krankheiten und Gebrechen, Aufmerksamkeit, Konzentration und Ermüdung, Ablenkung, Alkohol, Illegale Drogen und Medikamente.
Beeinflussung des Verhaltens durch Emotionen, Stress, Emotionen kontrollieren, Fahrerrollen und Selbstbilder, Fahrerideale.
Führerschein und Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisklassen.
Zulassungspflichtige und zulassungsfreie Fahrzeuge, Zulassungsstelle, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Betriebserlaubnis, Versicherungsnachweis, Nachweis über die Abgasuntersuchung, amtliche Kennzeichen, Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung (Nachweis), Fahrzeugänderungen.
Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko, Insassenunfall, Rechtsschutzversicherung, Schadenersatz, Regress.
Vorsicht, Rücksicht, Schädigung, Gefährdung, Behinderung, Belästigung, Vertrauensgrundsatz.
Systematik und Logik, Gefahrenzeichen, Vorschriftszeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen, Sinnbilder.
Straße, Fahrbahn, Rechtsfahrgebot, Fahrstreifen, Fahrbahnmarkierungen, Fahrstreifenbenutzung, Sonderwege.
Einfahren, Verhalten auf der Autobahn, Ausfahren.
Annähren, Wartepflicht, Verhalten beim Warten, Weiterfahrt.
Bedeutung und Definition, Vorrang / Linksabbieger, rechts vor links, Warteregeln, Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen, abknickende Vorfahrt, Kreisverkehr.
Rot, Rot-Gelb, Grün, Gelb, Anhalten oder Weiterfahren, Gelbes Blinklicht, 2-Farben-Ampel, Grünpfeil.
Bedeutung, Wahl der Geschwindigkeit, Fehleinschätzungen, Geschwindigkeitsvorschriften durch Verkehrszeichen, weitere Geschwindigkeitsvorschriften, Geschwindigkeit und Akzeptanz, Geschwindigkeit und Umweltschutz.
Reaktionsweg, Bremsweg, Restgeschwindigkeiten.
Sicherheitsabstände.
Hupe, Lichthupe, Warnblinklicht.
Busse, Schulbusse und Straßenbahnen, Haltestellen, Taxen.
Motorräder, Pkw, große und schwere Fahrzeuge.
Radfahrer, Fußgänger, Fußgängerüberwege, Fußgängerfurten, Kinder, ältere und hilfsbedürftige Menschen.
Zone 30, Zone 20, Verkehrsberuhigter Bereich, Fußgängerzonenbereiche, bauliche Maßnahmen.
Fahrstreifenwechsel, Reißverschlussverfahren.
Engstellen.
Überholverbote, besondere Gefahren.
Erkennen der Kreuzung, Innenspiegel / Außenspiegel, Blinker, Schulterblick / Absichern, Einordnen, Entfernung von der Kreuzung, Geschwindigkeit anpassen, Vorfahrt erkennen, Vorrang beachten, Abbiegen, Beschleunigen, Abbiegen über einen Umweg (schwierige Verkehrsführung), Gefahren beim Abbiegen.
Grundsätzliches, Parkmanöver, Parken im Parkhaus, Halteverbote, Parkverbote, Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit.
Sichern des Fahrzeugs, Gefahren und Verhaltensweisen.
Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Nebenschlussleuchte, Nebelscheinwerfer, Benutzung der Beleuchtungseinrichtungen beim Halten und Parken.
Blaues Blinklicht, gelbes Blinklicht.
Die 10-Punkte-Checkliste, Absichern, Ersthelfer, Hilfe holen, sonstige Pflichten, der Wildunfall.
Verwarnung, Bußgeldbescheid, Straftat, Punktesystem, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Neuerteilung, Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).
Fakten, Fahrerfahrung, Begleitetes Fahren, Risikobereitschaft, der "Discounfall".
Fahrerlaubnis auf Probe, Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), Freiwilliges Seminar für Fahranfänger (FSF), Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP), Verkehrspsychologische Beratung.
Risiken durch Informationsdefizite, Sicherheitstraining, Kurse zur umweltschonenden Fahrweise.
Thema 1 (A): "Wissenswertes vor dem Fahren"
Thema 2 (A): "Der richtige Umgang mit dem Motorrad"
Thema 3 (A): "Sicheres und umweltbewusstes Fahren"
Thema 4 (A): "Richtiges Verhalten in besonderen Situationen"
Betriebssicherheit, Verkehrssicherheit, Automatische Kraftübertragung, Fahrzeuguntersuchungen, elektronische Helfer.
Wirkung von Kräften, Physikalische Gesetzmäßigkeiten.
Personenbeförderung, Ladeflächen und Beladung.
Zusammenstellen von Zügen, Verbinden und Trennen von Kraftfahrzeugen mit Kugelkopf-Kupplung, rechtliche Besonderheiten, Fahren mit Fahrzeugkombinationen.
Progressives Bremsen, degressives Bremsen, Bremsen bei Gefahr, Handbremse (Feststellbremse).
Fahren und dabei sparen - Die wichtigsten Tipps zum "ökonomischen" Fahren.
Schlüsselzahl B 197 / „Automatikregelung“ ab 01.04.2021
Sie haben die Möglichkeit, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis der Klasse B ohne Beschränkung erteilt zu bekommen (bisher Schlüsselzahl 78 „Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe“).
Auf dem Führerschein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 197 („Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert - § 17a FeV.“)
Voraussetzung ist, dass Sie in einer praktischen Ausbildung in einer Fahrschule den Nachweis erbracht haben, dass Sie als Bewerber einer Fahrerlaubnis oder Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt sind. Es sind 10 Fahrstunden und eine 15-minütige "Prüfungsfahrt" notwendig. Hierüber stellt Ihnen Ihre Fahrschule einen Nachweis aus.
Wichtig ist, dass eine derartig erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B nicht dazu berechtigt, bei aufbauenden Klassen auf die Beschränkung zu verzichten, sofern die Prüfung der aufbauenden Klassen auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird. Diese aufbauenden Klassen werden dann mit der Schlüsselzahl 78 versehen.
Hinweis:
Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, also wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfolgte.
Erwerb der Fahrerlaubnis
Sie können ab sofort einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis über das zuständige Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen. Zusätzliche Gebühren über die übliche Antragstellung hinaus fallen nicht an. Den Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B legen Sie dem Prüfer in der Prüfungsfahrt vor.
Wer darf zulassungsfreie Anhänger ziehen und wer nicht?
Zulassungsfreie Anhänger haben für Land- oder forstwirtschaftliche (LoF-)Zwecke eine grünes Kennzeichen. Wir klären auf, wer damit fahren darf, welche Führerscheinklasse man dazu benötigt und warum Hobbylandwirte aufpassen müssen.
Zu grünen oder schwarzen Kennzeichen an Traktoren und zulassungsfreien Anhänger erhalten wir häufig Leserfragen. Viele Regeln hängen mit dem Einsatz für Land- oder Forstwirtschaftliche Arbeiten (LoF-Zweck) zusammen. Ein Hobbylandwirt und agrarheute-Leser wollte via Facebook folgendes von uns wissen:
Ich habe einen Schlepper, den ich mit einer schwarzen Nummer zugelassen habe. Reicht für meinen 25-km-h-Anhänger ein grünes Wiederholungskennzeichen oder muss der Anhänger angemeldet und versteuert werden? Ich habe keinen LoF-Betrieb, sondern nur einen alten Bauernhof ohne Flächen und nutze den Traktor zum Holzmachen und um Schnittgut abzufahren.
Wir haben bei unserem Verkehrsrechtsexperte Martin Vaupel von der LWK Niedersachsen nachgefragt. Hier seine Antwort zu grünen Kennzeichen und Hobbylandwirtschaft:
Zulassungsfreien Anhänger bis 25 km/h dürfen in der „Hobbylandwirtschaft“ nicht eingesetzt werden. Neben dem Traktor ist auch der Anhänger zulassungspflichtig. Eine Kfz-Steuerbefreiung ist nicht möglich. Außerdem muss auch der Anhänger alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung
Jetzt Autoführerschein “upgraden” und 125 cm³ Motorräder fahren.
Ab jetzt kannst du deinen Autoführerschein upgraden und damit Motorräder der Klasse A1 fahren. Das besondere? Du brauchst keine Prüfung hierfür ablegen sondern lediglich eine kurze Ausbildung in unserer Fahrschule. Mit diesem Ausbildungsnachweis bekommst du dann deinen neuen Führerschein!
Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!
Kosten: Festpreis 720,00 €
Auszug aus: https://www.bussgeldkatalog.org/b196/
Nähere Informationen erfahren Sie
in der Fahrschule
oder unter 0172 2666 805
B96 ist keine eigene Führerscheinklasse, obwohl sie oft B96-Führerschein genannt wird. Sie ist eine Schlüsselzahl. Diese Bemerkungen sind Teil des EU-Führerscheins und werden auf der Rückseite des Führerscheins in Spalte 12 eingetragen. Sie können entweder Beschränkungen oder Ausnahmen einer Klasse anzeigen. Es gibt nationale und europaweite Schlüsselzahlen. B96 ist eine Erweiterung, welche in der gesamten EU gilt.
Wer mit einem Wohnwagen, welcher gemeinsam mit dem Fahrzeug eine zulässige Masse von maximal 4.250 kg besitzt, durch Europa fahren möchte, kann dies bedenkenlos mit der Nummer B96 auf dem Führerschein tun. Die Schlüsselzahl gilt auch in anderen Ländern in Europa.
Die Schlüsselzahl B96 ist der Führerschein für Wohnwagen. Der Caravan Industrie Verband e.V. schätzt, dass mit dem neuen B96-Führerschein etwa 90 Prozent aller Wohnwagen oder Caravan-Gespanne gefahren werden können. Bereits 50 Prozent aller marktüblichen Wohnwagen können mit dem B-Führerschein bedient werden. Wer schwere Caravans, also Tandem-Achser, führen möchte, muss eine Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen.
Die Führerscheinklasse B96 bezeichnet
Die Fahrerlaubnis B96 ist also an zwei Bedingungen geknüpft. Der Anhänger des Fahrzeugs muss über 750 kg schwer sein. Außerdem muss die Summe aus dem Gesamtgewicht der Kombination aus Pkw und Anhänger beim Führerschein B96 zwischen 3.500 und 4.250 kg liegen.
Die Summe aus Leergewicht und Zuladung ist die Gesamtmasse. Das zulässige Gesamtgewicht nach StVO und StVZO ist die Begrenzung dieser Summe auf ein maximales Gewicht.
ab sofort bilden wir unsere C1- Fahrschüler auf unserem neuen Fahrzeug mit Automatik und extrem kurzen Radstand (3,45 m) aus.
Außerdem haben Fahrschulen die Möglichkeit unseren Fahrschul - LKW Kl. C1 zu mieten.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Fahrschulen
zur Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse C1 oder Fahrpraxistraining.
Zusätzlich kann das Fahrzeug als Kühlung bei Festen genutzt werden.
Eine sonstige private Nutzung zum Transport ist nicht möglich!
Nähere Informationen erfahren Sie
unter 0172 2666 805
Immer wieder passieren schwere Rechtsabbiegeunfälle zwischen Lkw und Radfahrern oder Fußgängern. Um diese zu vermeiden, sollen Lkw künftig mit Abbiegeassistenten ausgestattet werden, die vor einer Person im „toten Winkel“ warnen. Dafür setzen sich unter anderen auch die Landesregierungen ein.
Auch Wolfgang Koll von der easyDRIVE Fahrschule GmbH hat die Wichtigkeit der Abbiegeassistenten erkannt.
„Abbiegeassistenten retten Leben!" Aus diesem Grund hat die Fahrschule ihren Fahrschul-LKW mit einem solchen System ausgestattet. Ab sofort werden alle Fahrschüler der Klasse C und CE während der Fahrausbildung mit diesem System vertraut gemacht.
Lieber Fahrlehrerkolleginnen/Kollegen
Sie haben die Möglichkeit unseren Fahrschul - LKW mit autom. Getriebe zu mieten.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Fahrschulen
zur Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse C/CE oder Fahrpraxistraining.
Eine private Nutzung ist nicht möglich!
Nähere Informationen erfahren Sie
unter 0172 2666 805
Wie erfolgreich sind wir?
Wir können Ihnen keine Garantie auf ein Bestehen im ersten Anlauf geben, die Chancen stehen bei uns allerdings recht gut, denn bei uns liegt die Quote der nicht bestandenen praktischen Prüfungen seit Jahren deutlich niedriger als im gesamten Bundesgebiet. Im Jahr 2022 hatten wir eine Durchfallquote bei der praktischen Prüfung von lediglich 7% (Bundesdurchschnitt 29,85%)
Eine nicht bestandene Prüfung (Klasse B) kostet Sie 294,93 €! Warum? der TÜV berechnet auch bei einer Wiederholungsprüfung 129,83 € und die Fahrschule 165 € (Vorstellung zur praktischen Prüfung), zusätzliche Fahrstunden sind noch nicht eingerechnet...
Also: "preisgünstig" ist doch eine Fahrschule, in der die Durchfallquoten niedrig sind und nicht der einzelne Fahrstundenpreis.
Nebenbei erspart man sich eine Menge Stress, wenn man gut vorbereitet in die Prüfung geht.
Nähere Informationen erfahren Sie
in der Fahrschule
oder unter 0172 2666 805